Mitbestimmung
Mitbestimmung als eigenständiges Handlungsfeld wird im DBSH immer bedeutender: In den letzten Jahren erkennen immer mehr Mitglieder und Funktionsträger des DBSH, dass neben dem Tarif auch Mitbestimmung eine bedeutende Rolle in der Gestaltung des Arbeitsprozesses beinhaltet. Dankenswerter Weise hat sich Dr. Claudia Wiotte-Franz bereit erklärt dieses Handlungsfeld weiter zu entwickeln.
Im Verständnis des DBSH zählen zur Mitbestimmung u.a. Gremien wie Personal- und Betriebsräte aber auch Aufsichtsräte, Vertreterversammlungen usw., in denen die Beschäftigen über Sitze verfügen. Der DBSH ist hier bereits in verschiedenen Netzwerken eingebunden.
Dazu kommt das Handlungsfeld des 3. Weges, den die Kirchen gehen. Diese Besonderheit geht auf Regelungen des Grundgesetzes zurück. Kollegen_innen in Mitbestimmungsgremien der Kirchen können sich gerne an uns wenden.