Staatliche Anerkennung
Lange galt die „Staatliche Anerkennung“ als Garant für die Qualität der Abschlüsse der Sozialen Arbeit und wachte durch ihre Funktion als Gütesiegel über die notwendige Fachlichkeit der Professionsangehörigen.
Mit Einführung des Bologna-Prozesses und seinen Folgen/Auswirkungen verschwand die Wertigkeit der „Staatlichen Anerkennung“ und geriet aus dem Blickfeld der Akteure im Feld der Sozialen Arbeit. Vertreter_innen andere Berufe wie z. B. Lehrer_innen und Juristen_innen traten massiver für ihre jeweilige Profession ein, um entsprechende Zugänge (Staatsexamen) für Ihre regulierten Berufe auch weiterhin aufrechtzuerhalten. Auch die Profession der Sozialen Arbeit zählt zu den reglementierten Berufen, die entsprechend Grundgesetz GG Artikel 12, Abs. 1 geregelt werden kann. Allein aus diesem Grund muss die „Staatliche Anerkennung“ als Qualitätssiegel zwingend erhalten bleiben.
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Wohin des Weges – „Staatliche Anerkennung“?!? |