Landesverband Saarland

Forderungen zum Studium der Sozialen Arbeit

Der Status einer Profession wird wesentlich mitbestimmt durch das Ansehen und die Qualität der zu dieser Profession qualifizierenden Ausbildung, der nachfolgenden Fort- und Weiterbildungen, sowie der Verankerung des Berufes in der Gesellschaft. Um auf den Stellenwert der Sozialen Arbeit in unserer Gesellschaft Einfluss zu nehmen wurde drei “Modulen” entwickelt.

Im “Modul 1” geht es um den Bereich Ausbildung: Hier stehen Erhalt und Qualifizierung eines generalistisch orientierten grundlegenden Studiums, die Vermittlung entsprechender Schlüsselkompetenzen (statt eines “bezugswissenschaftlichen” Fächerstudiums) und die Bewahrung und die Gestaltung eines Berufseinmündungsjahres (Anerkennungsjahr oder Referendariat) mit darauf folgender staatlicher Anerkennung im Vordergrund.

Über das “Modul 2” wollen wir die Etablierung eines “Berufsgesetz für die Soziale Arbeit” durchsetzen. Mit dem Berufsgesetz sollen einerseits einheitliche Standards zum Berufszugang bundesweit festgelegt werden, um andererseits bestimmte Tätigkeitsfelder nur für Berufsangehörige zu eröffnen. Hierzu notwendig ist unser:

“Modul 3” - das Berufsregister für die Soziale Arbeit . Das Berufsregister regelt einerseits die Verpflichtung zur regelmässigen Weiterqualifizierung, und prüft anderseits die Berechtigung zum Berufszugang. Grundlage für diese Forderung sind Modelle in anderen Ländern oder - bezogen auf Deutschland - auch die Funktion von Kammern für freie Berufe oder in geschützten Bereichen des Handwerks.

Beschreibung: Download:
Generalistisches Grundstudium - Forderungen des DBSH zur Ausbildung und Qualitätssicherung in der Sozialen Arbeit