Landesverband Saarland

Personenstandsrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat die Einführung eines dritten Geschlechtes gefordert. Intersexuellen Menschen sollte ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität im Geburtenregister "positiv" eintragen zu lassen.

www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-095.html