Landesverband Saarland

Arbeitsrechtsschutz für Mitglieder

Der DBSH bietet über seine Dachgewerkschaft den dbb beamtenbund und tarifunion  (dbb) seinen Mitgliedern Arbeitsrechtschutz über die jeweiligen regionalen dbb dienstleistungszentren an. Insgesamt fünf Dienstleistungszentren stehen den Mitgliedern in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung.

Die Voraussetzung für die Gewährung von Rechtschutz ist ein schriftlicher Rechtschutzantrag der Mitgliedsgewerkschaft.