Arbeitsrechtsschutz für Mitglieder
Der DBSH bietet seinen Mitgliedern über seine Dachgewerkschaft den dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) Arbeitsrechtschutz über die jeweiligen regionalen dbb Dienstleistungszentren an.
Hierzu steht Ihnen unser Rechtschutzbeauftragter Swen Sesterhenn zur Verfügung und nimmt Ihre Rechtsschutzanträge entgegen.
Im Merkblatt zur Gewährung von Rechtsschutz – Arbeitsrechtliche Beratung/Vertretung, durch den DBSH (Stand 03.12.2019) ist das Verfahren beschrieben.
Wenn Sie einen Rechtsschutzantrag stellen wollen, können Sie diesen an den Rechtschutzbeauftragten per E-Mail senden. Damit Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeitet werden kann, schicken Sie am besten auch eine Telefonnummer mit, unter der mit Ihnen Kontakt aufgenommen werden kann.
Das Rechtsschutzformular können Sie hier downloaden: Rechtsschutzformular des dbb
Lesen Sie vor einem Antrag bitte auch folgende Hinweise: Gewährung gewerkschaftlichen Rechtschutz durch den dbb
Rahmenrechtsschutzordnung des dbb in der Fassung des Bundeshauptvorstandsbeschlusses vom 09.01.2018