Stellungnahme „Vom Kind aus denken und handeln“
16.06.2020
Der DBSH LV Saar begrüßt die Entscheidung der saarländischen Landesregierung in ihrem Schreiben vom 02. Juni (Rahmenbetriebserlaubnis in Ergänzung zu der Betriebserlaubnis ihrer Einrichtung gemäß § 45 SGB VIII) einen „eingeschränkten Regelbetrieb“ unter Beachtung der Entwicklungsprozesse der Kinder sowie dem notwendigen aufrecht zu erhaltenden Kinder- und Jugendschutzes Kindern den Zugang zur Betreuungseinrichtungen zu gewähren. Gleiche Grundlage sieht der DBSH Saar für Schulen.
Entsprechend der „FAQs zum eingeschränkten Regelbetrieb der saarländischen KiTas 2020 (Stand 5.6.2020) soll sich die konkrete Ausgestaltung nach personellen, räumlichen Bedingungen der Einrichtung unter Berücksichtigung der erforderlichen Schutzmaßnahmen richten.
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