Landesverband Saarland

Soziales ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

17.08.2015

Von: Michael Leinenbach

DBSH fordert Bund und Länder auf sich an den Kosten zu beteiligen.

Nachdem die Tarifverhandlungen für den „Sozial- und Erziehungsdienst“ (SuE) im „Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst“ (TVöD) in Offenbach am 13.08.15 ohne Ergebnis zu Ende gingen, fordert der DBSH Bund und Länder auf, sich an den Kosten im Rahmen einer Neuordnung des Sozialen in Deutschland zu beteiligen. Aufgrund der geringen Wertschätzung und des Personalmangels entfallen jetzt schon Aufgaben und Leistungen, welche zur gesellschaftlichen Änderung des sozialen Systems führen werden.
 
„Eine Aufwertung des Sozialen sollte nicht daran scheitern, dass die „Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber“ (VKA) argumentiert, dass aufgrund der Leistungen, die die Kommunen zu erbringen haben bzw. der Einsparungen, die sie durch Schuldenbremsen auferlegt bekommen haben, keine Mittel für eine Aufwertung des Sozialen zur Verfügung stehen. Gleichzeitig fordern Bundespolitiker_innen, dass das Soziale aufgewertet werden soll, stellen für diese Forderungen jedoch keine finanzielle Mittel zur Verfügung“, so der Bundesvorsitzende Michael Leinenbach.
Wortfloskeln der Bundespolitiker_innen, die nach außen Wertschätzung darstellen sollen, sind schnell enttarnt. Steckt doch hinter dem Agieren der Politik die derzeitige geistige Haltung des Neoliberalismus, in dem das Soziale immer weniger Wert geschätzt wird, was durch die finanzielle Ausgestaltung des Sozialen erkennbar ist. Die kollektive Verantwortung, wie sie in der sozialen Marktwirtschaft in ihren Gründerzeiten gesehen wurde, soll auf den Einzelnen übertragen werden.

Um der VKA einen notwendigen Spielraum zu verschaffen, sollten Bund und Länder – anstatt mit leeren Wortfloskeln in der Presse zu agieren – entsprechende finanzielle Mittel in das Soziale investieren und nicht weiter Aufgaben an die Kommunen übertragen, ohne eine entsprechende finanzielle Beteiligung in den jeweiligen Haushalten einzustellen. Welche Form der finanziellen Beteiligung gewählt wird, bleibt den handelnden Organen überlassen. Bevor jedoch wieder jahrelange Debatten in Gesetzgebungsverfahren entstehen, könnte zunächst die Finanzierung in den verschiedenen Sozialen Bereichen in Form von Staatsverträgen über Kopfpauschalen abgewickelt werden.

Bereits am 20.11.2013 hatte der DBSH in seiner Pressemitteilung  „Die staatliche Schuldenbremse als politisch gewolltes Abbauprogramm sozialer Leistungen?“, darauf hingewiesen, dass

•    die Föderalismusreform 1 und 2 der Vergangenheit einer dringenden Reform bedarf,

•    eine bundeseinheitliche Sozial-Gesetzgebung (inkl. der Ausführungsgesetzgebung), die eine bundesweite Wahrung der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse entsprechend § 72 des Grundgesetzes gewährleistet, erlassen werden muss. Als Wesentlich müssen hier vor allem die Bereiche der Daseinsvorsorge der Menschen betrachtet werden:

· Soziales (Sozialgesetzgebung - SGB und Ausführungsgesetze)
· Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII - KJHG)
· Bildung und Kultur
· Gesundheit

•    das bestehende Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern u.a. im Bereich Bildung aufgehoben werden muss.

Grundsätzlich muss beachtet werden, sollte es zu keinen Änderungen der bestehenden Föderalismusreform sowie der dadurch notwendigen Sozial-Gesetzgebung (im weiteren Sinne) inklusive der Ausführungsgesetze kommen, wird in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen die Änderung des Systems "Bundesrepublik Deutschland" hin in einen "Staatenbund Deutschland" vollzogen. Somit wird das verfassungsmäßige Recht zur bundesweiten Wahrung der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse entsprechend § 72 des Grundgesetzes verletzt. Bereits jetzt kann festgestellt werden, dass aufgrund der teils geringen Wertschätzung, in verschiedenen Regionen Deutschlands kein Fachpersonal mehr für diese Aufgaben gefunden wird und damit soziale Leistungen entfallen müssen.

„Wir müssen deutlich und offen diese negativen Entwicklungen in unserer Gesellschaft thematisieren und aufzeigen, dass hier ein gesamtgesellschaftlicher dringender Handlungsbedarf besteht, der sich auch in der Finanzierung des Personals für das Soziale in Deutschland wiederspiegelt“, so Michael Leinenbach.

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