Landesverband Saarland

Gesetzentwurf zur Staatlichen Anerkennung für Soziale Arbeit im Saarland

07.05.2020

Am 05.02.2020 lud der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Expertinnen in einer Anhörung zum Entwurf des „Gesetz über die staatliche Anerkennung akademischer Sozialberufe“ (Saarländisches Gesetz über die staatliche Anerkennung akademischer Sozialberufe - SLASozBG) in seine Sitzung ein.

Der DBSH Saar wurde von der Landesvorsitzenden, Dr. Claudia Wiotte-Franz, vertreten. Bereits im Vorfeld war der DBSH Landesverband Saar ins Gesetzgebungsverfahren, sowohl im ministeriellen als auch im parlamentarischen Verfahren, eingebunden.
Mit dem neuen Gesetz werden Studiengänge im Saarland nur noch zugelassen, wenn sie einerseits dem Qualifikationsrahmen für Soziale Arbeit (in der jeweiligen aktuellen Fassung) entsprechen und im Akkreditierungsverfahren akkreditiert sind. Auch wird mit den weiteren Regelungen, der Berufszugang für akademische Sozialberufe, mit dem Zusatz „Staatliche Anerkennung“ geschärft.
Mit dem neuen Gesetz wird die staatliche Anerkennung im Saarland weiter geschärft, so dass die staatliche Anerkennung als ein staatliches Qualitätssigel weiter ausgebaut wird.
Der DBSH Saar hofft, dass der Landtag dem Gesetzentwurf entsprechend zustimmen wird.
Dr. Claudia Wiotte-Franz dankte den Parlamentarier_innen sowie dem Ministerium für die Ausarbeitung und den Beteiligungsprozess im Gesetzgebungsverfahren.

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