Landesverband Saarland

DBSH Saar begrüßt Gesetzesvorlage zur Stärkung der Schulsozialarbeit

18.05.2022

Von: DBSH LV Saar

Der DBSH Saar begrüßt die Gesetzesvorlage der Landesregierung zur Stärkung der Schulsozialarbeit. „Bereits im letzten Jahr hatte es Gespräche seitens der DBSH Saar mit im Landtag vertretenen Parteien zu diesem Thema gegeben“, so Dr. Claudia Wiotte-Franz.

Bereits in mehreren Stellungnahmen des DBSH Saar in den letzten Jahren hatte dieser auch in seiner Stellungnahme in 2021 gefordert, dass Schule als Einheit der drei Elemente Schulpädagogik, Ganztagsbetreuung (Sozialpädagogik) und Soziale Arbeit an Schulen angesehen werden muss. Nur diese Dreierkonstellation bildet die Schule der Zukunft. Dem Anspruch der Kinder, kontinuierliche Ansprechpartner*innen in der Schule anzutreffen, kommt die neue Konzeption entgegen. https://sl.dbsh.de/media/dbsh-sl/PDF_s/News_2021/DBSH_Saar_begruesst_Iniative_zur_Schulsozialarbeit_6_2021.pdf

Auch das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes vom 03.Juni 2021 sieht im § 13a die Schulsozialarbeit als Aufgabe der Jugendhilfe vor. Das Gesetz formuliert dabei, dass das Nähere über Inhalt und Umfang der Aufgaben der Schulsozialarbeit  durch Landesrecht geregelt wird. „Ich begrüße es, dass die saarländische Landesregierung damit der Verpflichtung aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes annimmt“, so Dr. Claudia Wiotte-Franz.

Aus Sicht des DBSH Saar muss sich in einem weiteren Schritt die Ausbildung der Sozialen Arbeit dieser dann neuen Herausforderung annehmen. Bereits mehrfach hatte der DBSH Saar darauf gedrängt, dass seitens der Hochschule praxisorientierte Masterstudiengänge für die Soziale Arbeit angeboten werden. „Mit der Einbindung der Schulsozialarbeit erhält diese eine bedeutende Rolle im Kontext der Schule. Daher appelliert der DBSH Saar, dass ein berufsbegleitender Masterstudiengang Schulsozialarbeit angeboten werden soll“, so Dr. Claudia Wiotte-Franz.  Entsprechende Curricula für Schulsozialarbeit wurden bereits entwickelt und müssen nur noch umgesetzt werden. Die Entscheidung eines eigenen Masters würde die Profession der Sozialen Arbeit im Saarland aufwerten.

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