Stellungnahme zum „Kita – Beitragsfreiheitsgesetz“
12.04.2023
Grundsätzlich befürworten der DBSH Landesverband Saar die Freistellung der Eltern von den Beiträgen für die Kindertageseirichtungen.
Als wesentlich muss angesehen werden, dass der Begriff „angemessene Personalkosten“ definiert werden muss.
Gerade in Kindertagesstätten in Quartieren mit besonderem Unterstützungsbedarf oder Einrichtungen mit hohem Migrationsanteil reicht der aktuelle Personalschlüssel nicht aus.
Dieses erhöhte, der Situation angemessene erhöhte Personal, sollte bereits in den Planungen und der Gesetzgebung berücksichtigt werden.
In Bezug auf die Öffnungszeiten und die teils erhöhten Bedarfe ,in Quartieren mit besonderem Unterstützungsbedarf oder Einrichtungen mit hohem Migrationsanteil sollte ebenfalls bereits in den Planungen und der Gesetzgebung berücksichtigt werden.
Auch Mehrkosten, die durch notwendige interdisziplinäres Personal entstehen, sollte bereits in den Planungen und der Gesetzgebung berücksichtigt werden.
Die Einführung der Befreiung der Elternbeiträge darf nicht zu Qualitätseinbußen - auch im Personalschlüssel - führen. Vielmehr sollte der neue Gesetzentwurf in den Ausführungsbestimmung den modernen Qualitätsanforderungen der Pädagogik der frühen Kindheit entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Claudia Wiotte-Franz
(Landesvorsitzende DBSH Saar LV e.V.)
Hier geht es zur Pressemeldung vom 01.08.2022 des Ministeriums zu "Landesregierung hat seit 2019 die Kita-Elternbeiträge halbiert und schafft sie bis 2027 vollständig ab"
https://www.saarland.de/mbk/DE/aktuelles/medieninformationen/2022/08/PM_20220801-abschaffung-kita-beitraege-bis-2027.html